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Gewährleistung bei Pflasterarbeiten: Ihr Recht als Kunde

Als erfahrener Handwerksbetrieb im Bereich Pflasterarbeiten verstehen wir, wie wichtig es für Sie als Kunde ist, sich auf die Qualität und Langlebigkeit unserer Arbeit verlassen zu können. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die Gewährleistung bei Pflasterarbeiten geben, damit Sie als unser Kunde wissen, was Sie erwarten können und welche Rechte Sie haben.

Was ist Gewährleistung bei Pflasterarbeiten?

Die Gewährleistung bei Pflasterarbeiten ist eine gesetzliche Verpflichtung, die sicherstellt, dass Ihre Pflasterflächen frei von Mängeln sind. Als Handwerksbetrieb garantieren wir für einen bestimmten Zeitraum, dass die ausgeführten Arbeiten den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

Gesetzliche Gewährleistungsfrist

Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist für Pflasterarbeiten fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit der Abnahme der Pflasterarbeiten durch Sie als Kunden.

Was deckt die Gewährleistung ab?

Die Gewährleistung umfasst Mängel, die auf fehlerhafte Materialien oder unsachgemäße Verlegung zurückzuführen sind. Dazu gehören beispielsweise Absackungen, ungleichmäßige Fugen oder lose Steine.

Vorgehensweise bei Mängeln

Sollten Sie innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel feststellen, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden die Situation bewerten und notwendige Reparaturen oder Ausbesserungen vornehmen, um den Mangel zu beheben.

Wartung und Pflege

Es ist wichtig zu beachten, dass regelmäßige Wartung und sachgemäße Pflege Ihrer Pflasterflächen entscheidend sind, um deren Langlebigkeit zu gewährleisten. Die Gewährleistung deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Pflege entstehen.

Als Ihr vertrauenswürdiger Partner für Pflasterarbeiten setzen wir uns für höchste Qualitätsstandards und Kundenzufriedenheit ein. Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen hilfreiche Einblicke in Ihre Rechte und unsere Verpflichtungen im Rahmen der Gewährleistung bietet. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.